Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat im auslaufenden April beschlossen, dass das aktuelle Werk von CANNIBAL CORPSE namens „Evisceration Plague“ (2009) als strafrechtlich bedenklich einzustufen ist. Scheinbar will man eine alte Tradition wieder aufleben lassen, da es bereits die Erstlingswerke der Band aufgrund ihrer gewalttätigen Cover nicht leicht mit unserem Jugendschutz hatten.
Durch die Eintragung in Liste B ist damit ein Verbreitungsverbot verbunden.
Ebenfalls erwischt hat es außerdem die norwegischen Black Metaller von URGEHAL mit ihrem 2005er Re-Release von "Through Thick Fog Till Death".
Falls du eigene News hier angezeigt bekommen willst,
dann schicke sie per Mail an: news@bloodchamber.de!
Wir behalten es uns allerdings vor, bestimmte News nicht zu ver-öffentlichen.
Dazu zählen insbe-sondere reine Werbe-Mails und nichtrelevante Themen.